Verwaltung von Mietshäusern (Wohnen und Gewerbe) für die Eigentümer
Intensive Zusammenarbeit mit den Eigentümern
Laufende Bewirtschaftung und Instandhaltung
Beratung der Eigentümer bezüglich Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Kaufmännische Verwaltung
Abschluss von Mietverträgen, einschl. Abnahme und Übergabe der Wohnungen
Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis
Führung der Mietkautionen
Überprüfung der Mieterhöhungsmöglichkeiten und Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen
Abrechnung der Heiz und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung
Prüfung und Begleichung aller Bewirtschaftungskosten
Sprechzeiten für die Mieter
Prüfung des Versicherungsbedarfs, Abschluss notwendiger Versicherungen
Abwicklung von Schadesfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten
EDV unterstützte Buchhaltung einschl. Führung des Liegenschaftskontos
Durchführung der Hausgeldzahlungen bei WEG Eigentum
Erstellung einer übersichtlichen Perioden und Jahresabrechnung
Anlegen der Instandhaltungsrücklage
Technische Verwaltung
Durchführung regelmäßiger Hausinspektionen und Überwachung des baulichen Zustandes
Einstellung, Überwachung, ggf. Entlassung von Hilfskräften oder Beauftragung von Hausmeisterdiensten
Umsetzung behördlicher Auflagen
Beauftragung und Überwachung notwendiger Wartungsarbeiten, Abschluss von Wartungsverträgen
Beauftragung und Überwachung von Fremdleistungen für Pflege, Instandhaltung und Instandsetzung
Beauftragung von Firmen mit der Durchführung notwendiger oder (bei WEG Eigentum) beschlossener Arbeiten, unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien
Überwachung der Schönheitsreparaturen, Wohnungsendabnahme bei Auszug
Beauftragung, Überwachung und Abnahme von Instandsetzungsarbeiten
Beauftragung von Sachverständigen mit den notwendigen regelmäßigen Überprüfungen, z.B. nach Hausprüfordnung
Verkehrssicherungspflicht
WEG-Verwaltung
Kaufmännische Verwaltung
Einrichtung und Führung der Bankkonten im Namen der Eigentümergemeinschaft
Sachliche und rechnerische Prüfung der Eingangsrechnungen Überwachung der Hausgeldzahlungen und sonstiger Schuldner der Eigentümergemeinschaft einschl. Einleitung ggf. notwendiger Mahnverfahren
Mündelsichere und zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrücklage
Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
Aufstellen eines Gesamt und Einzelwirtschaftsplanes gemäß § 28 Abs. 1 WEG für jeden Abrechnungszeitraum und dessen Versand an alle Eigentümer
Erstellung einer ordnungsgemäßen, den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben der Gemeinschaftsordnung entsprechenden Gesamt und Einzelabrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums
Instandhaltung und Instandsetzung
Abwicklung von Schadensfällen
Einholung von Kostenvoranschlägen und Vergleichsangeboten
Abstimmung der Auftragsvergabe mit dem Verwaltungsbeirat
Vergabeverhandlung und Beauftragung
Organisation und Koordination der Durchführung der Arbeiten
Rechnungsprüfung und ausgleich
Geltendmachung von Mängelbeseitigungs und Gewährleistungsansprüchen
Abschluss notwendiger Versicherungen
Allgemeine Verwaltertätigkeit
Durchführung von Eigentümerversammlungen
Intensive Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat bzw. Vertretern der Eigentümergemeinschaft
Beratung der WEG bezüglich Durchführung von Instandsetzungs und Modernisierungsmaßnahmen sowie Energiesparmaßnahmen
Durchsetzung der Hausordnung
Geordnete Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen (Beschluss Sammlung, Versammlungsniederschrift, gerichtl. Entscheidungen, Pläne, Schließscheine, etc.) sowie der Abrechnungsunterlagen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist
Erfassung und Pflege der Eigentümerdaten
Durchführung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
Einstellung, Überwachung und Kündigung von Personal für die Eigentümergemeinschaft (z.B. Hausmeister, Hausreinigungskräfte, etc.)
Abschluss, Unterhaltung und Kündigung von Lieferungs und Entsorgungs , Wartungs und sonstigen Dienstleistungsverträgen, sowie von Verträgen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz , Warmwasser und Kaltwasserkosten einschl. der erforderlichen Geräteausstattung
Abschluss und Kündigung der, gemäß Gemeinschaftsordnung oder den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft, abzuschließenden Versicherungen
Regelmäßige Hausinspektionen
Enge Zusammenarbeit mit dem Hausmeister
Überwachung der Hausmeisterleistungen
Erstellung eines Instandhaltungsplans
Umsetzung behördlicher Auflagen
Beauftragung von Sachverständigen mit den notwendigen regelmäßigen Überprüfungen, z.B. nach Hausprüfordnung